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Der Gutachtenstil

Übersicht zur Anwendung des Gutachtenstils und weiteren Stilarten in der Jura Klausur und Hausarbeit

Von Dr. iur. Emanuel Cordroch · Promovierter Volljurist & Repetitor

Gutachtenstil in vier Schritten: Obersatz → Definition → Subsumtion → Ergebnis.

Der Obersatz wirft die Rechtsfrage hypothetisch auf, die Definition benennt die abstrakten Voraussetzungen, die Subsumtion misst den konkreten Sachverhalt daran, und das Ergebnis beantwortet die Frage. So wird nachvollziehbar geprüft, ob ein Sachverhalt ein Tatbestandsmerkmal erfüllt.

A. Einleitung

Der Begriff Gutachtenstil (z. T. auch Justizsyllogismus) beschreibt eine juristische Arbeitsweise: Mithilfe des Gutachtenstils beantworten Juristen die Frage, ob der Tatbestand einer bestimmten Rechtsnorm den jeweiligen Sachverhalt erfasst. Der Gutachtenstil spielt in der gesamten deutschen Juristenausbildung, also von der Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung bis zum Rechtsreferendariat, eine zentrale Rolle.

Gutachtenstil - ist das alles? Nein! Bei der Anfertigung von Jura Klausuren und Hausarbeiten im Jurastudium sind vier „Stilarten“ gebräuchlich:

  • Gutachtenstil
  • Urteilsstil
  • Feststellungsstil
  • Schweigen

An der Uni ist häufig zu hören, dass Prüfungsleistungen (also Klausuren und Hausarbeiten) ausschließlich im Gutachtenstil abzufassen seien. In der Regel ist das falsch: Eine gute Jura Klausur bzw. Hausarbeit zeichnet sich durch die gekonnte Kombination der genannten „Stilarten“ (Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil und Schweigen) aus. Jura Klausuren und Hausarbeiten, die ausschließlich im Gutachtenstil abgefasst sind, werden i. d. R. schlechter bewertet! Warum? Fehlerhafte Schwerpunktsetzung!

Tipp: Von Studierenden in den Anfangssemestern wird häufig erwartet, dass sie ihre Prüfungsleistung vorrangig im Gutachtenstil abfassen. Mit fortschreitendem Studium verblasst diese Vorgabe und die Anwendung der übrigen Stilarten wird gebräuchlicher.

Welche Funktion haben die Stilarten für die Bearbeitung? In der Jura Klausur oder Hausarbeit muss wiederholt geprüft werden, ob der Sachverhalt ein Tatbestandsmerkmal erfüllt (Bsp.: Ist das Fahrrad eine Sache?). Genau diese Frage wird mit Hilfe der genannten „Stilarten“ (Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil und Schweigen) beantwortet.

B. Die Struktur der Stilarten

I. Die Struktur des Gutachtenstils

Mit dem Gutachtenstil wird die Fragestellung – erfüllt der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal? – in vier Schritten geprüft:

Schritt 1: Obersatz

Im Obersatz wird gefragt, ob der Sachverhalt (bzw. der maßgebende Sachverhaltsaspekt) das Tatbestandsmerkmal erfüllt.

Exemplarisch: Fraglich ist, ob das Fahrrad eine Sache ist.

Schritt 2: Definition

Im zweiten Schritt wird das Tatbestandsmerkmal definiert.

Exemplarisch: Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand.

Schritt 3: Subsumtion (= Untersatz)

Im dritten Schritt wird geprüft, ob der Sachverhalt unter die Definition „passt”.

Exemplarisch: Das Fahrrad ist ein körperlicher Gegenstand.

Tipp: Der Umfang der Subsumtion variiert stark. Als Faustformel gilt: Je problematischer, desto ausführlicher. So kann sich eine Subsumtion über Seiten hinweg ziehen, aber auch ganz knapp ausfallen. So wie im vorstehenden Beispiel.

Schritt 4: Ergebnis (= Schlusssatz, Konklusion)

Im vierten und letzten Schritt wird festgehalten, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt; der Obersatz wird beantwortet.

Exemplarisch: Das Fahrrad ist eine Sache.

Tipp: Für die Jura Klausur und Hausarbeit ist es wichtig zu „klaren“ Ergebnissen zu kommen und diese auch festzuhalten. Also: Ergebnis nie vergessen!

II. Die Struktur des Urteilsstils

Mit dem Urteilsstil wird die Fragestellung – erfüllt der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal? – in zwei Schritten geprüft.

Schritt 1: Ergebnis

Zunächst wird festgestellt, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt. Das Ergebnis wird also an den Anfang gestellt.

Exemplarisch: Das Fahrrad ist eine Sache, …

Schritt 2: Begründung

Im zweiten Schritt wird das Ergebnis begründet.

Exemplarisch: …, weil es ein körperlicher Gegenstand ist.

III. Die Struktur des Feststellungsstils

Mit dem Feststellungsstil wird das Ergebnis einfach festgestellt. Eine Begründung unterbleibt.

Exemplarisch: Das Fahrrad ist eine Sache.

IV. Die „Struktur der Stilart“ Schweigen

Das Tatbestandsmerkmal bleibt unerwähnt. Es wird also unterstellt, dass das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, ohne es „anzusprechen“.

V. Die Struktur der Stilarten im Überblick

  • Gutachtenstil: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis.
  • Urteilsstil: Ergebnis, Begründung.
  • Feststellungsstil: Ergebnis.
  • Schweigen: Tatbestandsmerkmal bleibt unerwähnt.
Schaubild: Die Stilarten der Jura-Klausur im Vergleich – Gutachtenstil (Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis), Urteilsstil (Ergebnis, Begründung), Feststellungsstil (Ergebnis) und Schweigen, jeweils mit sprachlichem Signal, Einsatzbereich und Funktion.
Die Stilarten der Jura-Klausur auf einen Blick

C. Die Anwendung der Stilarten

Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil oder Schweigen… wann ist welche „Stilart“ anzuwenden? Auf diese Frage gibt es leider keine eindeutige Antwort. Folgende Testfrage ist als Ausgangspunkt empfehlenswert: „Erfüllt der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal?“

Anwendung des Gutachtenstils

Wenn unklar ist, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt, findet der Gutachtenstil Anwendung. Warum? Der Gutachtenstil hilft dir bei der Strukturierung der – nun erforderlichen – umfassenden Auseinandersetzung.

Anwendung des Urteilsstils

Der Urteilsstil findet Anwendung, wenn weder klar noch unklar ist, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt. Der Urteilsstil ist also der “Mittelweg” zwischen Gutachtenstil und Feststellungsstil.

Anwendung des Feststellungsstils

Der Feststellungsstil ist anzuwenden, wenn der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal klarerweise (also „ganz offensichtlich“) erfüllt.

Wann wird geschwiegen?

Vereinzelt bleiben Tatbestandsmerkmale in der Lösung auch unerwähnt. Diese “Stilart” – hier als Schweigen bezeichnet – sollte sehr zurückhaltend angewendet werden. Im Zweifel: Feststellungsstil.1

Die Anwendung der Stilarten im Überblick

Unklar ist, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt.

→ Gutachtenstil

Weder klar noch unklar, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt (Zwischenlösung).

→ Urteilsstil

Klar, dass der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt.

→ Feststellungsstil

Klar, dass der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt und Schweigen zum Tatbestandsmerkmal üblich.

→ Schweigen

D. Hinweise für das Studium

I. Stiltraining

Das gekonnte Formulieren ist eine Schlüsselkompetenz für das erfolgreiche Jura Studium.

Fälle, Fälle, Fälle!!!

Die Stilarten erlernt man nicht am Reißbrett, sondern durch praktische Anwendung, d.h. durch Fallbearbeitung.

Stilart bewusst wählen

Entscheide dich in der Falllösung bewusst dafür, in welcher Stilart du formulierst – bevor du mit dem Formulieren beginnst.

Stilart konsequent anwenden

Du musst die Struktur der „Stilarten“ aus dem Stand beherrschen. Trainiere die „Schrittfolgen“ (Obersatz, Definition, Subsumtion etc.) der „Stilarten“ konsequent.

II. Zwei Tipps für den Umgang mit dem Gutachtenstil

Die Pro & Contra Subsumtion

Die Subsumtion ist der wohl aufwendigste Schritt im Gutachtenstil. Eigentlich musst du exakt unter die Definition subsumieren. Häufig fehlt aber die Zeit für eine sorgfältige Subsumtion. Nutze die „Pro & Contra Subsumtion“, bevor du die Subsumtion ganz weglässt oder ins Chaos abdriftest: Trage Aspekte vor, die dafür sprechen, dass der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt. Und trage Aspekte vor, die dagegen sprechen.

Niedrig hängende Früchte

Der Gutachtenstil beginnt mit dem Obersatz („Fraglich ist, ob das Fahrrad eine Sache ist.“) und endet mit einem Ergebnis (= Schlusssatz) („Das Fahrrad ist eine Sache.“). Die Erfahrung zeigt: Fehler im Obersatz und Ergebnis fallen der Korrektur besonders schnell ins Auge. Bemühe dich daher unbedingt um einen klaren Ober- und Schlusssatz. Statistik: Unklare (oder fehlende) Ober- und Schlusssätze sind ein häufiger Grund für Punktabzüge.

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E. Fallbeispiele

Die nachstehenden Fallbeispiele sollen die vorstehende Systematik veranschaulichen.

Tipp: Hol dir jetzt Papier & Stift und löse die Aufgaben eigenständig, bevor du auf den Lösungsvorschlag schaust.

I. Die Anwendung der Stilarten im Zivilrecht

Aufgabe: Der A wirft am Montag eine Postkarte in den Briefkasten des B. Ist die Postkarte dem B am Dienstag zugegangen? Prüfe im Gutachten-, Urteils- und Feststellungsstil!

Lösungsvorschlag im Gutachtenstil

Obersatz: Fraglich ist, ob die Postkarte dem B am Dienstag zugegangen ist.

Definition: Der Zugang ist zu bejahen, wenn die Willenserklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Subsumtion: Die Postkarte befindet sich im Briefkasten des B. Der Briefkasten liegt im Machtbereich des Empfängers B. Unter gewöhnlichen Umständen ist damit zu rechnen, dass der Empfänger B am Tag nach dem Einwurf in den Briefkasten – also am Dienstag – Kenntnis von der Postkarte nimmt.

Ergebnis: Die Postkarte ist dem B am Dienstag zugegangen.

Lösungsvorschlag im Urteilsstil

Ergebnis: Die Postkarte ist dem B am Dienstag zugegangen, …

Begründung: da sie am Montag in den Machtbereich des B gelangt ist und unter Zugrundelegung gewöhnlicher Umstände mit der Kenntnisnahme des B am Folgetag zu rechnen ist.

Lösungsvorschlag im Feststellungsstil

Feststellung: Die Postkarte ist dem B zugegangen.

II. Die Anwendung der Stilarten im öffentlichen Recht

Aufgabe: Der Polizist A schlägt den B, obwohl eine Aufforderung ebenso wirksam gewesen wäre. Ist der Schlag des Polizisten A erforderlich? Prüfe im Gutachten-, Urteils- und Feststellungsstil!

Lösungsvorschlag im Gutachtenstil

Obersatz: Fraglich ist, ob der Schlag des Polizisten A erforderlich ist.

Definition: Die Erforderlichkeit ist zu bejahen, wenn es an einem milderen und gleichwirksamen Mittel fehlt.

Subsumtion: Die Aufforderung ist ein milderes Mittel, welches gleichwirksam ist.

Ergebnis: Der Schlag des Polizisten A ist nicht erforderlich.

Lösungsvorschlag im Urteilsstil

Ergebnis: Der Schlag des Polizisten A ist nicht erforderlich, …

Begründung: da der Einsatz eines milderen und gleichwirksamen Mittels, namentlich die Aufforderung, möglich war.

Lösungsvorschlag im Feststellungsstil

Feststellung: Der Schlag des Polizisten A ist nicht erforderlich.

III. Die Anwendung der Stilarten im Strafrecht

Aufgabe: A schlägt dem B kräftig auf die Nase, die Nase blutet. Liegt eine Gesundheitsschädigung gem. § 223 Abs. 1 StGB vor? Prüfe im Gutachten-, Urteils- und Feststellungsstil!

Lösungsvorschlag im Gutachtenstil

Obersatz: Fraglich ist, ob eine Gesundheitsschädigung vorliegt.

Definition: Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands.2

Subsumtion: Das Nasenbluten des B ist ein krankhafter, also pathologischer Zustand.

Ergebnis: Eine Gesundheitsschädigung gem. § 223 Abs. 1 StGB liegt vor.

Lösungsvorschlag im Urteilsstil

Ergebnis: Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, …

Begründung: da der A einen pathologischen Zustand, namentlich das Nasenbluten, hervorrief.

Lösungsvorschlag im Feststellungsstil

Feststellung: Eine Gesundheitsschädigung liegt vor.

Fußnoten

  1. Achtung: Nur für Nerds. Die Frage danach, wann man zu einem Tatbestandsmerkmal schweigen darf, ist nicht leicht zu beantworten. Häufig entwickeln Studenten hierzu über die Zeit ein Bauchgefühl. Die nachfolgenden Ausführungen sind daher etwas kopflastig. Im Zweifel: Weiterscrollen! Üblicherweise müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit du zum Tatbestandsmerkmal „schweigen“ darfst: (1) Erste Voraussetzung: Der Sachverhalt muss das Tatbestandsmerkmal ganz offensichtlich erfüllen. (2) Zweite Voraussetzung: Das Schweigen zur jeweiligen Tatbestandsvoraussetzung ist gängig. Mit anderen Worten: Das Unterlassen der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzung muss für den Fall, dass die Tatbestandsvoraussetzung offensichtlich erfüllt, ist allgemein üblich sein. Beispiel aus dem Zivilrecht: Die Übereignung nach § 929 Satz 1 BGB setzt eine Einigung voraus. Die Einigung muss nach herrschender Meinung zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegen. Das Tatbestandsmerkmal (Vorliegen zum Zeitpunkt der Übergabe) ist aber nur zu prüfen, wenn diesbezüglich Unklarheiten bestehen. Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Das Tatbestandsmerkmal der Einigung (§ 929 S. 1 BGB) ist zwingend zu prüfen. Beispiel aus dem Strafrecht: Die objektive Zurechnung wird üblicherweise nur angesprochen, wenn diesbezüglich Unklarheiten bestehen. Achtung: in den ersten Semestern kann etwas anderes gelten. Beispiel aus dem öffentlichen Recht: Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis (i. R. d. Zulässigkeit der Klage) wird in der Regel nur geprüft, wenn diesbezüglich Unklarheiten bestehen.
  2. Fischer, Kommentar zum StGB, § 223, Rn. 7.

Weiterführende Literatur und Quellen

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Dr. iur. Emanuel Cordroch

Über den Autor

Dr. iur. Emanuel Cordroch

Promovierter Volljurist · Repetitor · Gründer von Jurapush

Emanuel Cordroch unterrichtet seit über zehn Jahren Jura im Einzelunterricht – unter anderem früher für Alpmann Schmidt – und hat als Korrekturassistent für Universitäten Klausuren bis zum Examensniveau bewertet. 2025 wurde er mit einer Arbeit zum Staatshaftungsrecht promoviert (Duncker & Humblot, 2026). Über Jurapush bietet er bundesweit Jura-Nachhilfe und Examensvorbereitung an – persönlich, ohne Dozentenpool.