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Gutachtenstil: Anleitung & Fallbeispiele

Radikal wichtig für deine Jura Klausur & Hausarbeit: Ein guter Stil! Hier die Anleitung zum Gutachtenstil und den übrigen Stilarten. Von Korrekturassistenten zusammengetragen💛. Hinweis: Hier findest Du PDF Reader für Dein Jura Studium.

 

A. Gutachtenstil: Anleitung

 

Bevor wir den Blick auf die einzelnen „Stilarten“ (Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil, Schweigen) wenden, müssen wir vorab kurz zwei Fragen klären. Erstens: Welche Stilarten sind in der Jura Klausur oder Jura Hausarbeit überhaupt erlaubt? Zweitens: Welche Funktion haben die Stilarten in der Bearbeitung?

I. Gutachtenstil – ist das alles?

Nein! Bei der Anfertigung von Jura Klausuren und Hausarbeiten im Jurastudium sind vier „Stilarten“ gebräuchlich:

• Gutachtenstil

• Urteilsstil

• Feststellungsstil

• Schweigen

 

Bevor wir den Blick auf die einzelnen „Stilarten“ (Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil, Schweigen) wenden, müssen wir vorab kurz zwei Fragen klären. Erstens: Welche Stilarten sind in der Jura Klausur oder Jura Hausarbeit überhaupt erlaubt? Zweitens: Welche Funktion haben die Stilarten in der Bearbeitung?

 

II. Sind alle „Stilarten“ erlaubt?

An der Uni (insbes. in den ersten Semestern) hört man häufig, dass Prüfungsleistungen ausschließlich im Gutachtenstil abzufassen seien. In der Regel ist das falsch: Eine gute Jura Klausur bzw. Hausarbeit zeichnet sich (u.a.) durch die gekonnte Kombination und Anwendung der genannten „Stilarten“ (Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil und Schweigen) aus.

Achtung: Wer eine Jura Klausur oder Hausarbeit ausschließlich im Gutachtenstil löst, wird sich den Vorwurf der fehlerhaften Schwerpunktsetzung „einhandeln“.

Hinweis für Anfangssemester: Von Anfangssemestern wird häufig erwartet, dass diese ihre Prüfungsleistung vorrangig im Gutachtenstil abfassen. Mit fortschreitendem Studium verblasst diese Vorgabe und die Anwendung der übrigen Stilarten wird gebräuchlicher.

III. Funktion der „Stilarten“ für deine Bearbeitung

Welche Funktion haben die „Stilarten“ für das Erstellen einer Prüfungsleistung? In der Jura Klausur oder Hausarbeit musst du wiederholt prüfen, ob der Sachverhalt den Tatbestand einer Rechtsnorm erfüllt. Genau diese Frage beantwortest du mit Hilfe der genannten „Stilarten“ (Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil und Schweigen).

IV. Inhalt: Der Inhalt der vier Stilarten

Endlich: Jetzt schauen wir uns an, was man unter den einzelnen Stilarten versteht.

1. Der Gutachtenstil 

Mit dem Gutachtenstil löst du die Problem- stellung (erfüllt der Sachverhalt den Tatbestand einer Rechtsnorm) in vier Schritten – eigentlich ganz einfach:

• Obersatz 

Im Obersatz fragst du, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt.

Exemplarisch: Fraglich ist, ob die Flasche eine Sache ist.

• Definition 

Im zweiten Schritt definierst du das Tatbestandsmerkmal. 

Exemplarisch: Eine Sache ist ein körperliche Gegenstand.  

Die Subsumtion (=Untersatz)
Im dritten Schritt prüfst du, ob der Sachverhalt unter die Definition “passt”. Hinweis: Die Subsumtion wird zum Teil auch als Untersatz bezeichnet.

Ach ja: Der Umfang der Subsumtion variiert stark, als Faustformel gilt hier: je problem- atischer, desto ausführlicher. So kann sich eine Subsumtion über Seiten hinweg ziehen, aber auch ganz knapp ausfallen – wie jetzt in unserem Beispiel.

Exemplarisch: Die Flasche ist ein körperlicher Gegenstand.

• Ergebnis

Im letzten Schritt hältst du fest, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt. Hinweis: Zum Teil wird das Ergebnis auch als Schlusssatz oder Konklusion bezeichnet. Tipp: Für die Jura Klausur und Hausarbeit ist es extrem wichtig, dass Du zu „klaren“ Ergebnissen kommst und diese auch festhältst!

Exemplarisch: Die Flasche ist eine Sache.

2. Der Urteilsstil 

Mit dem Urteilsstil löst du die Problemstellung – “passt” der Sachverhalt unter den Tatbestand – in zwei Schritten.

• Ergebnis 

Zunächst stellst Du fest, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal der Rechtsnorm erfüllt. Das Ergebnis wird also an den Anfang gestellt. 

Exemplarisch: Die Flasche ist eine Sache, … 

• Begründung 

Im zweiten Schritt begründest du das Ergebnis.

Exemplarisch: …, da dieser ein körperlicher Gegenstand ist.  

3. Der Feststellungsstil 

• Ergebnis  

Mit dem Feststellungsstil stellst du das Ergebnis einfach fest. Eine Begründung unterbleibt. 

Exemplarisch: Die Falsche ist eine Sache. 

4. Schweigen 

Das Tatbestandsmerkmal bleibt unerwähnt. Du unterstellst also, dass das Tatbestandsmerkmal vorliegt, ohne es „anzusprechen“.

5. Der Inhalt der Stilarten im Überblick

Optimale Vorbereitung auf die Jura Klausur.

• Top Noten: Bestnote im letzten Semester 14 Punkte. Bisherige Durchfallquote 0%.

• Stilarten Lernen: Starker Fokus auf das Erlernen der verschiedenen Stilarten.

• Mit: Crashkurs, Einzelunterricht und Klausurenkurs. 

V. Anwendung: Wann ist welche Stilart anzuwenden?

Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil
oder Schweigen… wann findet welche „Stilart“ Anwendung? Auf diese Frage gibt es leider keine eindeutige Antwort. Als Ausgangspunkt empfehlen wir die folgende
Testfrage:
„Passt“ der Sachverhalt unter den Tatbestand?

1. Anwendung des Gutachtenstils 

Wenn unklar ist, ob der Sachverhalt unter den Tatbestand “passt”, findet der Gutachtenstil Anwendung. Und das hat auch einen Sinn: Der Gutachtenstil hilft dir dabei, die umfassende Auseinandersetzung zu strukturieren.

2. Anwendung des Urteilsstils 

Der Urteilsstil findet Anwendung, wenn weder klar noch unklar ist, ob der Sachverhalt von der Rechtsnorm erfasst ist. Der Urteilsstil ist gewissermaßen der “Mittelweg” zwischen dem Gutachtenstil und dem Feststellungsstil.

3. Anwendung des Feststellungsstils 

Der Feststellungsstil ist anzuwenden, wenn der Sachverhalt klarerweise (also „ganz offensichtlich“) von dem Tatbestand der Rechtsnorm erfasst ist. 

4. Wann darfst du Schweigen

Achtung: Die Frage danach, wann man zu einem Tatbestandsmerkmal schweigen darf, ist vergleichsweise anspruchsvoll zu beantworten. Häufig entwickeln Studenten hierzu über die Zeit ein „gesundes“ Bauchgefühl. Die nachfolgenden Ausführungen sind daher eher etwas für Nerds.

Vereinzelt bleiben Tatbestandsmerkmale in der Lösung auch unerwähnt. Die “Stilart” Schweigen solltest du sehr zurückhaltend „anwenden“. Im Zweifel empfehlen wir den Feststellungsstil. Üblicherweise müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit du „schweigen“ darfst:

• Erste Voraussetzung 

Der Sachverhalt muss das Tatbestandsmerkmal ganz offensichtlich erfüllen. 

• Zweite Voraussetzung 

Das Schweigen zur bestimmten Tatbestandsvoraussetzung muss gängig sein. Mit anderen Worten: Das Unterlassen der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzung muss – für den Fall, dass die Tatbestandsvoraussetzung offensichtlich erfüllt ist, allgemein üblich sein.

Beispiel für das Schweigen aus dem Zivilrecht: Die Übereignung nach § 929 S. 1 BGB setzt eine Einigung voraus. Die Einigung muss nach herrschender Meinung auch zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegen. Das Tatbestandsmerkmal (Vorliegen zum Zeitpunkt der Übergabe) ist aber nur zu prüfen, wenn diesbezüglich Probleme bestehen. Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Das Tatbestandsmerkmal Einigung (§ 929 S. 1 BGB) ist zwingend zu prüfen.

Beispiel aus dem Strafrecht: Kausalität und objektive Zurechnung werden üblicherweise nur angesprochen, wenn diesbezüglich Unklarheiten bestehen (Achtung: in den ersten Semestern kann etwas anderes gelten).

Beispielfür das Schweigen aus dem Verwaltungsrecht:Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis (Zulässigkeit der Klage) wird in der Regel nur geprüft, wenn diesbezüglich Unklarheiten bestehen.

5. Anwendung der Stilarten im Überblick

VI. Stil kann man lernen 

Das gekonnte Formulieren ist eine Schlüsselkompetenz für das erfolgreiche Jura Studium. Drei Tipps zum Erlernen der Stilarten:

• Tipp1: Fälle, Fälle, Fälle  

Die Stilarten erlernt man nicht am Reißbrett, sondern durch praktische Anwendung, d.h. durch Fallbearbeitung. „Best of“ Tipp: Fälle, Fälle, Fälle!

• Tipp2: Stilart bewusst wählen

Du musst ein Gespür dafür entwickeln, wann du welche Stilart anwendest. Entscheide dich bei der Bearbeitung bewusst dafür, in welcher Stilart du formulierst – bevor du mit dem Formulieren beginnst.

• Tipp3: Stilart konsequent anwenden

Ebenso wichtig ist, dass du die Stilarten sicher anwenden kannst. Mit anderen Worten: Du musst die „Schrittfolgen“ der „Stilarten“ aus dem FF beherrschen. Tipp: Trainiere die „Schrittfolgen“ (Obersatz, Defintion, Subsumtion , etc.) der „Stilarten“ konsequent.

Ach Ja: Mit unserem Jura Einzelunterricht, unserem und einem Klausurenkurs bereitest du dich gezielt auf Deine Klausur vor. Auf Wunsch kann hierbei auch ein Schwerpunkt auf das Erlernen der Stilarten gelegt werden. Du bist durch deine Klausur gefallen? Hier findest eine Anleitung für die Erstellung einer Remonstration.

VII. Stiltipps für die Klausur

• Scheinsubsumtion

Die Subsumtion ist der wohl aufwendigste Schritt im Gutachtenstil. Eigentlich musst du exakt unter die Definition subsumieren. Dir fehlt die Zeit für eine sorgfältige Subsumtion? Bevor du die Subsumtion ganz weglässt oder dem Chaos verfällst: Trage einfach Aspekte vor, die für und gegen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals streiten sog. Scheinsubsumtion.

• Niedrig hängende Früchte

Der Gutachtenstil wird durch Obersatz („Fraglich ist, ob die Flasche eine Sache ist.“) und Schlusssatz („Die Flasche ist eine Sache“‚) „eingerahmt“. Fehler im Obersatz oder Schlusssatz fallen bei der Korrektur besonders schnell auf. Bemühe dich daher unbedingt um einen klaren Ober- und Schlusssatz. Statistik: Unklare (oder fehlende) Ober- und Schlusssätze sind ein häufiger Grund für Punktabzüge.

VIII. Abgrenzung: Gutachten und Urteil 

Achtung für Nerds: Die Begriffe Gut- achtenstil und Urteilsstil (hierum geht es in der vorliegenden Anleitung) müssen von den Begriffen Gutachten und Urteil abgegrenzt werden. Bis zum ersten Examen werden Prüfungsleistungen (Hausarbeiten & Klau- suren) im Studium der Rechtswissenschaften ausschließlich im Gutachten gelöst: Der rote Faden spannt sich von der Rechtsfrage (Bsp.: “Welche Ansprüche hat A”, “Wie hat sich der A strafbar gemacht”) zum Ergebnis (Bsp.: “Der A hat einen Anspruch aus § 433 I BGB”, “Der A hat sich gemäß § 223 I StGB strafbar gemacht”). Das heißt aber nicht, dass du hierbei ausschließlich den Gutachtenstil verwenden darfst. Der Richter macht es umgekehrt: Die Entscheidung beginnt mit dem Ergebnis und die Begründung folgt in einem zweiten Schritt sog. Urteil.

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B. Basics – Beispiele  

I. Fallbeispiel aus dem Strafrecht 

Sachverhalt: A schlägt dem B kräftig auf die Nase, die Nase blutet. Aufgabe: Liegt eine Gesundheitsschädigung gem. § 223 I StGB vor?

• Lösung Im Gutachtenstil 

– Obersatz 

Fraglich ist, ob eine Gesundheitsschädigung vorliegt. 

– Definition 

Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes (Vgl. Fischer, Kommentar zum StGB, § 223, Rn.:7). 

– Subsumtion 

Die Nase des B blutet, dies ist ein krankhafter also pathologischer Zustand. 

– Ergebnis 

Eine Gesundheitsschädigung gem. § 223 I StGB liegt vor. 

• Lösung Im Urteilsstil 

– Ergebnis 

Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, … 

– Begründung 

da der A einen pathologischen Zustand, namentlich das Bluten der Nase, hervorrief. 

• Lösung im Feststellungsstil 

– Feststellung 

Eine Gesundheitsschädigung liegt vor.

II. Fallbeispiel aus dem Zivilrecht

Sachverhalt: Der A wirft eine Postkarte in den Briefkasten des B. Aufgabe: Ist die Postkarte dem B am darauf folgenden Tag zugegangen?

• Lösung Im Gutachtenstil 

– Obersatz 

Fraglich ist, ob die Postkarte dem B zugegangen ist. 

– Definition 

Der Zugang ist zu bejahen, wenn die Willenserklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

– Subsumtion 

Die Postkarte liegt im Briefkasten. Der Briefkasten des B, liegt im Machtbereich des Empfängers B. Unter gewöhnlichen Umständen ist damit zu rechnen, dass der Empfänger B am Folgetag von der Postkarte Kenntnis nimmt.

– Ergebnis 

Die Postkarte ist dem B zugegangen.

• Lösung im Urteilsstil 

– Ergebnis 

Die Postkarte ist dem B zugegangen, … 

– Begründung 

da sie in den Machtbereich gelangt ist und unter Zugrundelegung gewöhnlicher Umstände mit der Kenntnisnahme des B zu rechnen ist.

• Lösung im Feststellungsstil 

– Feststellung 

Die Postkarte ist dem B zugegangen. 

III. Fallbeispiel aus dem öffentlichen Recht

Sachverhalt: Der Polizist A schlägt den B, obwohl eine Aufforderung ebenso wirksam gewesen wäre. Aufgabe: Ist der Schlag des Polizisten A erforderlich?

• Lösung im Gutachtenstil 

– Obersatz 

Fraglich ist, ob der Schlag des Polizisten A erforderlich ist. 

– Definition 

Die Erforderlichkeit ist zu bejahen, wenn es an einem milderen und gleichwirksamen Mittel fehlt.

– Subsumtion 

Die Aufforderung ist ein milderes Mittel, welches gleichwirksam ist.

– Ergebnis 

Der Schlag des Polizisten A ist nicht nicht erforderlich.

• Lösung im Urteilsstil 

– Ergebnis 

Der Schlag des Polizisten A ist nicht erforderlich, …

– Begründung 

da ein milderes und gleichwirksames Mittel, namentlich die Aufforderung, möglich war.

• Lösung im Feststellungsstil 

– Feststellung 

Das Schlag des Polizisten A ist nicht erforderlich.

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Weitere Anleitungen zum Gutachtenstil:

Kommentare

4 Kommentare

  1. Super Anleitung vielen Dank! Sonst sind die Darstellungen oft auf Gutachtenstil beschränkt – so ist es besser!

    Antworten
    • Hey Ani, vielen lieben Dank für Dein Lob:). Wir versuchen die Anleitung zum Gutachtenstil und den übrigen Stilarten weiter zu optimieren. Beste Grüße Marie vom JuraBlau Team!

      Antworten
  2. Hallo, danke für die Hinweise. Konnte es gut verstehen, könnt ihr mir ein Buch empfehlen. Oder etwas womit ich urteilsstil und gutachtenstil lernen kann?

    Antworten
  3. super Erklärung!!!!

    Antworten

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