Gutachtenstil: für mehr Punkte in der Jura-Klausur und Hausarbeit

 

Unsere Anleitung für eine sichere Anwendung des Gutachtenstils. Von Korrekturassistenten zusammengetragen. Gutachtenstil PDF hier findest du unsere Anleitung & Fallbeispiele im PDF-Format.

 

Zuletzt aktualisiert: 28.03.2024

14 Min. Lesedauer

A. Vorab: Gutachtenstil was ist das? 

I. Zweck & Definition des Gutachtenstils

 

Der Begriff Gutachtenstil (z. T. auch Justizsyllogismus) beschreibt eine juristische Arbeitsweise: Mithilfe des Gutachtenstils beantworten Juristen die Frage, ob der jeweilige Sachverhalt vom Tatbestand einer bestimmten Rechtsnorm erfasst ist.     

II. Bedeutung

 

Der Gutachtenstil spielt in der gesamten deutschen Juristenausbildung, also von der Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung bis zum Rechtsreferendariat, eine zentrale Rolle.

 

B. Gutachtenstil: Die Anleitung

I. Zwei Vorfragen

 

Bevor wir auf die einzelnen „Stilarten“ (Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil, Schweigen) schauen, wollen wir kurz zwei Fragen klären:

1. Frage 1: Gutachtenstil – ist das alles?

 

Nein! Bei der Anfertigung von Jura Klausuren und Hausarbeiten im Jurastudium sind vier „Stilarten“ gebräuchlich:

 

• Gutachtenstil

• Urteilsstil

• Feststellungsstil

• Schweigen

 

An der Uni ist häufig zu hören, dass Prüfungsleistungen (also Klausuren und Hausarbeiten) ausschließlich im Gutachtenstil abzufassen seien. In der Regel ist das aber falsch:

Eine gute Jura Klausur bzw. Hausarbeit zeichnet sich durch die gekonnte Kombination der genannten „Stilarten“ (Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil und Schweigen) aus.

Achtung: Jura Klausuren und Hausarbeiten, die ausschließlich im Gutachtenstil abgefasst sind, werden i. d. R. schlechter bewertet! Warum? Fehlerhafte Schwerpunktsetzung! 

Hinweis für Anfangssemester: Von Anfangssemestern wird häufig erwartet, dass sie ihre Prüfungsleistung vorrangig im Gutachtenstil abfassen. Mit fortschreitendem Studium verblasst diese Vorgabe und die Anwendung der übrigen Stilarten wird gebräuchlicher.

 

 

 

2. Frage 2: Welche Funktion haben die „Stilarten“ für deine Bearbeitung?

In der Jura Klausur oder Hausarbeit musst du wiederholt prüfen, ob der Sachverhalt ein Tatbestandsmerkmal erfüllt.

Genau diese Frage beantwortest du mit Hilfe der genannten „Stilarten“ (Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil und Schweigen).

II. Der Aufbau der vier Stilarten (Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil und Schweigen) 

Endlich: Jetzt schauen wir auf den Aufbau der einzelnen Stilarten.

1. Der Gutachtenstil 

Mit dem Gutachtenstil löst du die Fragestellung – erfüllt der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal? – in vier Schritten.

Eigentlich ganz einfach:

• Schritt 1: Obersatz 

Im Obersatz fragst du, ob der Sachverhalt (bzw. der maßgebende Sachverhaltsaspekt) das Tatbestandsmerkmal erfüllt.

 

 

Exemplarisch: Fraglich ist, ob das Fahrrad eine Sache ist.

 

• Schritt 2: Definition 

Im zweiten Schritt definierst du das Tatbestandsmerkmal. 

Exemplarisch: Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand.  

• Schritt 3: Subsumtion (=Untersatz)

Im dritten Schritt prüfst du, ob der Sachverhalt unter die Definition “passt”. 

Ach ja: Der Umfang der Subsumtion variiert stark.

Als Faustformel gilt: Je problematischer, desto ausführlicher.

So kann sich eine Subsumtion über Seiten hinweg ziehen, aber auch ganz knapp ausfallen.  So wie im nachstehenden Beispiel.

Exemplarisch: Das Fahrrad ist ein körperlicher Gegenstand. 

 

• Schritt 4: Ergebnis (= Schlusssatz, Konklusion) 

Im vierten und letzten Schritt hältst du fest, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt; du beantwortest den Obersatz.

Tipp: Für die Jura Klausur und Hausarbeit ist es extrem wichtig, dass du zu „klaren“ Ergebnissen kommst und diese auch festhältst. Ergebnis also nicht vergessen!!!

Exemplarisch: Das Fahrrad ist eine Sache.

2. Der Urteilsstil 

Mit dem Urteilsstil löst du die Fragestellung – erfüllt der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal? – in zwei Schritten.

• Schritt 1: Ergebnis 

Zunächst stellst Du fest, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt. Das Ergebnis wird also an den Anfang gestellt. 

Exemplarisch: Das Fahrrad ist eine Sache, … 

• Schritt 2: Begründung 

Im zweiten Schritt begründest du das Ergebnis.

Exemplarisch: …, weil es ein körperlicher Gegenstand ist.  

3. Der Feststellungsstil 

• Einziger Schritt: Ergebnis  

Mit dem Feststellungsstil stellst du das Ergebnis einfach fest. Eine Begründung unterbleibt.

 

 

Exemplarisch: Das Fahrrad ist eine Sache. 

4. Schweigen 

Das Tatbestandsmerkmal bleibt unerwähnt. Du unterstellst also, dass das Tatbestandsmerkmal vorliegt, ohne es „anzusprechen“.

 

5. Der Aufbau der Stilarten im Überblick

• Obersatz 

• Definition 

• Subsumtion 

• Ergebnis 

• Egebnis 

• Begründung

 

• Ergebnis

Tatbestandsmerkmal bleibt unerwähnt. 

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• Stilarten Lernen: Starker Fokus auf das Erlernen eines guten Stils.

• Für wen: 1. Semester - 2. Staatsexamen.

III. Anwendung: Wann ist welche Stilart anzuwenden?

Gutachtenstil, Urteilsstil, Feststellungsstil oder Schweigen… wann ist welche „Stilart“ anzuwenden?

Auf diese Frage gibt es leider keine eindeutige Antwort. Als Ausgangspunkt empfehlen wir die folgende Testfrage:

Erfüllt der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal?

1. Anwendung des Gutachtenstils 

Wenn unklar ist, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt, findet der Gutachtenstil Anwendung.

Warum? Der Gutachtenstil hilft dir bei der Strukturierung der – nun erforderlichen – umfassenden Auseinandersetzung.

2. Anwendung des Urteilsstils 

Der Urteilsstil findet Anwendung, wenn weder klar noch unklar ist, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt. 

Der Urteilsstil ist also der “Mittelweg” zwischen Gutachtenstil und Feststellungsstil.

3. Anwendung des Feststellungsstils 

Der Feststellungsstil ist anzuwenden, wenn der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal klarerweise (also „ganz offensichtlich“) erfüllt. 

4. Wann darfst du Schweigen

 

Ausgangspunkt

Vereinzelt bleiben Tatbestandsmerkmale in der Lösung auch unerwähnt. Diese “Stilart” – hier als Schweigen bezeichnet – solltest du sehr zurückhaltend anwenden.

Wenn du dir unsicher bist: Feststellungsstil.

Achtung: Nur für Nerds

Die Frage danach, wann man zu einem Tatbestandsmerkmal schweigen darf, ist nicht leicht zu beantworten. Häufig entwickeln Studenten hierzu über die Zeit ein Bauchgefühl. Die nachfolgenden Ausführungen sind daher etwas kopflastig. Im Zweifel: Weiterscrollen!

Üblicherweise müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit du „schweigen“ darfst:

 

• Erste Voraussetzung 

Der Sachverhalt muss das Tatbestandsmerkmal ganz offensichtlich erfüllen.

• Zweite Voraussetzung 

Das Schweigen zur jeweiligen Tatbestandsvoraussetzung muss gängig sein.

Mit anderen Worten: Das Unterlassen der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzung muss für den Fall, dass die Tatbestandsvoraussetzung offensichtlich erfüllt ist allgemein üblich sein.

 

Beispiel aus dem Zivilrecht:

Die Übereignung nach § 929 Satz 1 BGB setzt eine Einigung voraus. Die Einigung muss nach herrschender Meinung zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegen.

Das Tatbestandsmerkmal (Vorliegen zum Zeitpunkt der Übergabe) ist aber nur zu prüfen, wenn diesbezüglich Unklarheiten bestehen.

Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Das Tatbestandsmerkmal der Einigung (§ 929 S. 1 BGB) ist zwingend zu prüfen.

 

Beispiel aus dem Strafrecht:

Die objektive Zurechnung wird üblicherweise nur angesprochen, wenn diesbezüglich Unklarheiten bestehen.

 

Achtung: in den ersten Semestern kann etwas anderes gelten.

Beispiel aus dem öffentlichen Recht:

Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis (i. R. d. Zulässigkeit der Klage) wird in der Regel nur geprüft, wenn diesbezüglich Unklarheiten bestehen.

 

5. Die anwendung der Stilarten im Überblick

Unklar, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt.

Weder klar noch unklar, ob der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt.

Klar, dass der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt.

Klar, dass der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt und Schweigen zum Tatbestandsmerkmal ist üblich. 

IV. BTW: Tipps für eine souveräne Anwendung des Gutachtenstils  

1. Drei Tipps für Dein Stiltraining

Das gekonnte Formulieren ist eine Schlüsselkompetenz für das erfolgreiche Jura Studium.

 

Drei Tipps zum Erlernen der Stilarten:

• Tipp1: Fälle, Fälle, Fälle !!!  

Die Stilarten erlernt man nicht am Reißbrett, sondern durch praktische Anwendung, d.h. durch Fallbearbeitung.

 

Best of Tipp: Fälle, Fälle, Fälle !!!

 

• Tipp2: Stilart bewusst wählen

Du musst ein Gespür dafür entwickeln, wann du welche Stilart anwendest.

Entscheide dich bei der Bearbeitung bewusst dafür, in welcher Stilart du formulierst – bevor du mit dem Formulieren beginnst.

 

• Tipp3: Stilart konsequent anwenden

Ebenso wichtig ist, dass du die Stilarten sicher anwenden kannst.

Du musst die „Schrittfolgen“ der „Stilarten“ aus dem Effeff beherrschen.

 

Tipp: Trainiere die „Schrittfolgen“ (Obersatz, Definition, Subsumtion etc.) der „Stilarten“ konsequent.

 

Einzelunterricht: Mit unserer Jura Nachhilfe bereitest du dich gezielt auf deine Uni-Klausuren vor. Und unseren Examenskurs („In 10 Tagen zum besseren Examen“) findest du hier: Jura Einzelrepetitorium.

2. Stiltipps für deine Klausur 

• Pro & Contra Subsumtion

Die Subsumtion ist der wohl aufwendigste Schritt im Gutachtenstil. Eigentlich musst du exakt unter die Definition subsumieren. Häufig fehlt aber die Zeit für eine sorgfältige Subsumtion.

Nutze die „Pro & Contra Subsumtion“ bevor du die Subsumtion ganz weglässt oder ins Chaos abdriftest:

Trage Aspekte vor die dafür sprechen, dass der Sachverhalt das Tatbestandsmerkmal erfüllt. Und trage Aspekte vor die dagegen sprechen.

• Niedrig hängende Früchte

Der Gutachtenstil beginnt mit dem Obersatz („Fraglich ist, ob das Fahrrad eine Sache ist.“) und endet mit einem Ergebnis (= Schlusssatz) („Das Fahrrad ist eine Sache“‚).

Die Erfahrung zeigt: Fehler im Obersatz und Ergebnis fallen der Korrektur besonders schnell ins Auge.

Bemühe dich daher unbedingt um einen klaren Ober- und Schlusssatz.

Statistik: Unklare (oder fehlende) Ober- und Schlusssätze sind ein häufiger Grund für Punktabzüge.

V. Abgrenzung: Gutachtenstil und Urteilsstil Vs. Gutachten und Urteil 

Achtung nur für Nerds: Die Begriffe Gutachtenstil und Urteilsstil (hierum geht es in der vorliegenden Darstellung) müssen von den Begriffen Gutachten und Urteil abgegrenzt werden.

Das Gutachten: Bis zum ersten Examen werden Prüfungsleistungen (Hausarbeiten & Klausuren) im Gutachten erbracht:

Der rote Faden spannt sich von der Rechtsfrage (Bsp.: “Welche Ansprüche hat A”, “Wie hat sich der A sich strafbar gemacht”) zum Ergebnis (Bsp.: “Der A hat einen Anspruch aus § 433 I BGB”, “Der A hat sich gemäß § 223 I StGB strafbar gemacht”).

 

VI. Verweise für die Klausur 

Hier findest du Tipps für deine Jura Klausur.

Und hier findest du eine kostenfreie Druckvorlage für Klausurpapier: Klausurpapier PDF. 

 

Optimale Klausurvorbereitung

Individuelles Coaching (Klausurenkurs, Crahskurs etc.) für ein erfolgreiches Jura Studium. Exzellenter Einzelunterricht  mit starkem Konzept - 0% Durchfallquote.

• Top Noten: Bestnote im letzten Semester 14 Punkte. 

• Stilarten Lernen: Starker Fokus auf das Erlernen eines guten Stils.

• Für wen: 1. Semester - 2. Staatsexamen.

C. Die Anwendung des Gutachtenstils: Fallbeispiele  

Die nachstehenden Fallbeispiele sollen die vorstehende Systematik veranschaulichen.

Tipp: Hol dir jetzt Papier & Stift und löse die Aufgaben eigenständig bevor du auf den Lösungsvorschlag schaust.  

 

I. Die Anwendung der Stilarten (Gutachtenstil etc.) im Strafrecht:

ein Fallbeispiel

• Aufgabe 

Sachverhalt:

A schlägt dem B kräftig auf die Nase, die Nase blutet.

Aufgabe:

Liegt eine Gesundheitsschädigung gem. § 223 Abs. 1 StGB vor?

Prüfe im Gutachten-, Urteils- und Feststellungsstil!

 

 

• Lösungsvorschlag 

Gutachtenstil:

– Obersatz 

Fraglich ist, ob eine Gesundheitsschädigung vorliegt. 

– Definition 

Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands (vgl. Fischer, Kommentar zum StGB, § 223, Rn.:7). 

– Subsumtion 

Die Nase des B blutet, dies ist ein krankhafter also pathologischer Zustand. 

– Ergebnis 

Eine Gesundheitsschädigung gem. § 223 Abs. 1 StGB liegt vor. 

Urteilsstil: 

– Ergebnis 

Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, … 

– Begründung 

da der A einen pathologischen Zustand, namentlich das Nasenbluten, hervorrief. 

Feststellungsstil: 

– Feststellung 

Eine Gesundheitsschädigung liegt vor.

II. Die Anwendung der Stilarten (Gutachtenstil etc.) im Zivilrecht: ein Fallbeispiel 

• Aufgabe 

Sachverhalt:

Der A wirft am Montag eine Postkarte in den Briefkasten des B.

Aufgabe:

Ist die Postkarte dem B am Dienstag zugegangen?

Prüfe im Gutachten-, Urteils- und Feststellungsstil!

• Lösung

Gutachtenstil: 

– Obersatz 

Fraglich ist, ob die Postkarte dem B am Dienstag zugegangen ist. 

– Definition 

Der Zugang ist zu bejahen, wenn die Willenserklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

– Subsumtion 

Die Postkarte befindet sich im Briefkasten des B. Der Briefkasten liegt im Machtbereich des Empfängers B. Unter gewöhnlichen Umständen ist damit zu rechnen, dass der Empfänger B am Tag nach dem Einwurf in den Briefkasten – also am Dienstag – Kenntnis von der Postkarte nimmt.

 

– Ergebnis 

Die Postkarte ist dem B am Dienstag zugegangen.

 

Urteilsstil:  

– Ergebnis 

Die Postkarte ist dem B am Dienstag zugegangen, … 

– Begründung 

da sie am Montag in den Machtbereich des B gelangt ist und unter Zugrundelegung gewöhnlicher Umstände mit der Kenntnisnahme des B am Folgetag zu rechnen ist.

Feststellungsstil:

– Feststellung 

Die Postkarte ist dem B zugegangen. 

III. Die Anwendung der Stilarten (Gutachtenstil etc.) im öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht bzw. Verfassungsrecht): ein Fallbeispiel 

• Aufgabe 

Sachverhalt

Der Polizist A schlägt den B, obwohl eine Aufforderung ebenso wirksam gewesen wäre.

Aufgabe:

Ist der Schlag des Polizisten A erforderlich?

Prüfe im Gutachten-, Urteils- und Feststellungsstil!

• Lösungsvorschlag

Gutachtenstil:  

– Obersatz 

Fraglich ist, ob der Schlag des Polizisten A erforderlich ist. 

– Definition 

Die Erforderlichkeit ist zu bejahen, wenn es an einem milderen und gleichwirksamen Mittel fehlt.

– Subsumtion 

Die Aufforderung ist ein milderes Mittel, welches gleichwirksam ist.

– Ergebnis 

Der Schlag des Polizisten A ist nicht nicht erforderlich.

Urteilsstil: 

– Ergebnis 

Der Schlag des Polizisten A ist nicht erforderlich, …

– Begründung 

da der Einsatz eines milderen und gleichwirksamen Mittels, namentlich die Aufforderung, möglich war.

Feststellungsstil:  

– Feststellung 

Der Schlag des Polizisten A ist nicht erforderlich.

D. Weiterführende Links 

I. Unterricht von Jurapush

 

Jura Nachhilfe von Jurapush. 0 % Durchfallquote. 

Jura Repetitorium von Jurapush; in 10 Tagen zum besseren Examen. 

 

II. Für das Jurastudium

 

52 Tipps für eine gute Jura Klausur. Zusammengestellt von Korrekturassistenten.

Klausurblock (gratis Vorlage als PDF). 

 

III. Anleitungen zum Gutachtenstil

 

Anleitung auf Juraexamen.de

Anleitung von der Fernuniversiät Hagen  

Anleitung von Niedostadek

Anleitung von Soldan